Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Leistungen gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, auch wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt.Stillschweigen unsererseits gegenüber den Bedingungen des Bestellers gilt in keinem Falle als Anerkennung oder Zustimmung.
2. Preise
Die Preise gelten bei Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung und MwSt.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum an der neuen Sache nach §950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden, vermengt oder vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z.B. Werklieferungsverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, verbunden, vermengt oder vermischt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Käufer seine Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die oben stehende Abtretung hiermit an.
4. Lieferungen
Die Lieferzeit beginnt mit der Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung und nach Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.Falls wir mit unserer Lieferung in Verzug geraten, muss uns der Abnehmer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach Ablauf dieser Frist darf der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten, falls die Ware bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht versandbereit gemeldet worden ist.Der Abnehmer ist aber auch in diesem Fall zur Abnahme von Teilmengen verpflichtet, soweit diese noch innerhalb der Nachfrist geliefert werden können.Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Die Waren werden in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert.Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% für Sonderanfertigungen bleiben aus techn.- organisatorischen Gründen vorbehalten.Da unsere Erzeugnisse als Wiegeware behandelt werden, erkennen wir unter Berücksichtigung von Toleranzen durch Zählwaagen nur Lieferabweichungen von über 2% an.
5. Gewährleistung
Benötigt der Kunde die Ware für besondere Zwecke, so muss er ihre spezielle Geeignetheit auch hinsichtlich der Produktsicherheit dazu vorher prüfen. Insbesondere, ob sie alle einschlägigen technischen oder behördlichen Vorschriften erfüllt. Ohne behördliche Prüfung sind aus der Nichteignung resultierende Ersatzansprüche ausgeschlossen. Bei Werkstoff- oder Konstruktionsvorschriften des Kunden haften wir nicht und haben insoweit auch keine besondere Prüfpflicht.Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte Montage, natürlicher Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, chemische Einflüsse, Temperatureinflüsse oder durch Medien bedingte Schäden.
6. Qualität
Es gelten die in dem Katalog angegebenen Toleranzen sowie unsere interne Fertigungsvorschrift, die auf der Grundlage der DIN 13, DIN 76 etc. erstellt wurde. Entsprechend unserem QM-Handbuch nach ISO 9001 sichern wir bei Außengewinden im Standartfall mutterngängigkeit zu.
7. Gefahrübergang
Jede Lieferung –auch frachtfreie- erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes, geht die Beförderungsgefahr auf den Kunden über, und zwar auch beim Transport mit unseren Beförderungsmitteln.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse, innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto.Zahlungen sind frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
9. Angebote
Angebote sind für uns stets freibleibend, sie verstehen sich auf umgehende Zusage. Angebotspreise für Sonderteile haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, danach gilt der Preis auf unserer Auftragsbestätigung. NE Metalle und Edelstahl werden zum Tagespreis abgerechnet. Bei Auskunft von Lagerbeständen behalten wir uns Zwischenverkäufe vor.. Lieferzeiten für Sonderanfertigungen gelten nur zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
10. Mängelrüge
Mängelrügen aller Art, auch soweit Sie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften betreffen, müssen innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und korrekt begründet eingehen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Feststellung zu rügen. Jegliche Gewährleistung endet mit Ablauf von zwölf Monaten nach Empfang der Ware.Das Recht zur Mängelrüge erlischt, wenn der Kunde die Ware nach Entdeckung des Mangels weiter gebraucht, verarbeitet oder veräußert.Werkstoffmängel, die bei der Verarbeitung in unserer Fertigung nicht sichtbar sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.Wir sind bei begründeter Mängelanzeige nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes oder Ersatzlieferung verpflichtet.
11. Haftung
Unsere Haftung für Schadenersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund- nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und weiteren zwingenden haftungsbegründenden Vorschriften.
12. Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der A. Vogt GmbH Duisburg.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und des Vertrages im Übrigen nicht berührt.